Elektrogesetz

Gesetzlicher Hinweis zur Altgeräte-Entsorgung (ElektroG)
Nach europäischer Gesetzgebung ist es verboten, elektrische und elektronische Geräte über den Hausmüll zu entsorgen. Elektronische Zigaretten, Ladegeräte sowie Akkus von Dampf Elf sollten daher umweltgerecht über eine Rücknahmestelle für Elektronikschrott bei Ihrer Gemeinde entsorgt werden. Bitte beachten Sie auch die gesonderten Hinweise zum Batteriegesetz.